Kinderhaus Ottenhofen

Das Kinderhaus Ottenhofen

… hat im April 2024 eröffnet. 

Das Kinderhaus bietet auf zwei Etagen Betreuungsmöglichkeiten für Krippen- sowie Kindergartenkinder, also Betreuung für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt.
Helle Räume, tolle Funktionsbereiche und verspielte Elemente machen das Kinderhaus zu einem echten Wohlfühlort.

** Wir verfügen aktuell über freie Kindergartenplätze ab 2,5 Jahren. **

„Spielen ist eine Tätigkeit, die man nicht ernst genug nehmen kann.“
Jacques-Yves Cousteau

TEAM


Das Kinderhaus leitet Katja Burkard. Sie hat schon Teile ihre Ausbildung bei uns im Storchennest absolviert und ist Erzieherin.

Das Team wird aus Erziehern bzw. Fachkräften, Kinderpflegern bzw. Ergänzungskräften und Erzieher-Praktikanten zusammengesetzt sein. Du bist interessiert daran, unser neues Kinderhaus mit aufzubauen? Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Betreuungszeiten

Frühdienst
7:30 Uhr bis 8:00 Uhr

Kernzeiten (keine Abholung möglich)
08:15 Uhr bis 12:15 Uhr

Schlafenszeit
12:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Abholzeit
ab 14:00 Uhr

Spätdienst
aktuell bis 15:30 Uhr

(wird bei Bedarf künftig verlängert)

Monatlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe

mehr als 20 - 25 Std. / Woche
348 €

mehr als 25 - 30 Std. / Woche
383 €

mehr als 30 - 35 Std. / Woche
418 €

mehr als 35 - 40 Std. / Woche
452 €

mehr als 40 - 45 Std. / Woche
486 €

mehr als 45 - 50 Std. / Woche
520 €

Kindergarten

mehr als 20 - 25 Std. / Woche
145 €

mehr als 25 - 30 Std. / Woche
165 €

mehr als 30 - 35 Std. / Woche
184 €

mehr als 35 - 40 Std. / Woche
198 €

mehr als 40 - 45 Std. / Woche
212 €

mehr als 45 - 50 Std. / Woche
226 €

Die Elternbeiträge sind für 12 Monate im Jahr zu entrichten.

Die Kinderkrippe "Schwabener Storchennest" wird vom Freistaat Bayern und der Gemeinde Markt Schwaben gefördert. Die Förderung ist kindbezogen und von den tatsächlichen Kosten unabhängig.

Die Elternbeiträge sind nach der gebuchten Nutzungszeit gestaffelt und bilden den zweiten Teil der Finanzierung.

Monatliche Essenspauschale:
Für alle Kinder wird eine Verpflegungspauschale für Mittagessen und Getränke in Höhe von 103,00 € monatlich (Splittingplätze anteilig) erhoben.