FAQ´s zur Anmeldung
Hier finden Sie Fragen sowie Antworten zur Anmeldung, Platzvergabe und weitere Fragen rund um unsere Einrichtungen. Die Anmeldeunterlagen finden Sie im Downloadbereich für die jeweilige Kindertagesstätte,Kindergarten oder unserem Hort.
Fragen zur Anmeldung
Eine Anmeldung ist ab Geburt des Kindes zu jeder Zeit möglich.
Die Anmeldeunterlagen finden Sie im Downloadbereich auf unserer Homepage. Sie können diese ausgefüllt. gerne per E-Mail oder mit der Post uns zukommen lassen.
Es gibt keinen Anmeldeschluss. Jedoch sollten Kinder, die zum September eines Jahres einen Platz im Kindergarten oder der Krippe benötigen, bis Ende Januar, spätestens bis Ende Februar eines Jahres angemeldet sein, damit sie bei der Platzvergabe berücksichtigt werden können. Die Platzvergabe findet in der Regel zwischen April und Mai eines Jahres statt nachdem die Schulanmeldungen erfolgt sind. Ist zum Zeitpunkt der Anmeldung die Platzvergabe für das entsprechende Kitajahr bereits erfolgt, können ggf. nur im Ausnahmefall Restplätze vergeben werden.
In der Kinderkrippe nehmen wir Kinder in der Regel nach Vollendung des ersten Lebensjahres auf, vereinzelt können auch Kinder bereits mit 10 oder 11 Monaten aufgenommen werden. Im Kindergarten werden Kinder ab 2,5 Jahre aufgenommen. Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen den doppelten monatlichen Beitrag. Den Zuschuss vom Freistaat Bayern erhalten Kinder ab September des Jahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird. Kinder, die im Oktober oder November 3 Jahre alt werden, werden daher nicht neu in unseren Krippen aufgenommen.
Zum Start des Kita-Jahres im September werden die Plätze in einer Einrichtung in der Regel voll belegt. Eine Aufnahme während des laufenden Kita-jahres ist nur möglich, wenn die Kitaplätze im September nicht vollbelegt wurden und/oder noch freie Plätze vorhanden sind oder ein Kind während des Kita-Jahres (z. B. aufgrund von Umzug) die Einrichtung verlässt.
Nach der Platzvergabe im September können in der Regel nur Restplätze vergeben werden oder, z.B. nach einem Wegzug nachbelegt werden. Dies ist aber nicht planbar.
Die in der Anmeldung angegebenen Buchungszeiten werden für unsere Personalplanung benötigt. Eine Änderung der angegebenen Buchungsstufe ist immer nur dann möglich, wenn es unser Personalschlüssel erlaubt.
Um sicher einen Platz zu erhalten, ist es ratsam, sich in mehreren Einrichtungen in Markt Schwaben bzw. Ottenhofen anzumelden. Sie haben in der Anmeldung die Möglichkeit, ihre Wunscheinrichtung zu kennzeichnen und Prioritäten zu vergeben. In Markt Schwaben wird durch ein Formular im Anhang der Anmeldung auch die Gemeinde Markt Schwaben über ihre Wunscheinrichtung informiert, um bei der Platzvergabe ihren Wunsch nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Sie können ihr Kind bei uns anmelden, jedoch werden vorrangig Kinder aus der Standortgemeinde aufgenommen. Nur dann, wenn alle ortsansässigen Kinder untergekommen sind und noch Plätze frei sind, können wir nach Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung Kinder aus -auswärtigen Gemeinden aufnehmen. Genehmigungen dafür werden von der Standortgemeinde in Regel nur für ein Jahr gewährt.
Fragen zur Platzvergabe
Sobald Ihre Anmeldung bei uns im Haus eingegangen ist, erhalten Sie eine kurze Eingangsbestätigung per E-Mail von uns. Daher denken sie bitte daran, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben, die Sie regelmäßig kontrollieren. Sie erhalten von uns darüber hinaus keine weiteren Zwischenstände. Wir können auch keine Informationen bezüglich möglicher Wartelistenplätze geben.
In Markt Schwaben nehmen alle Einrichtungsleitungen an einem Abgleich teil um abzustimmen, welches Kind in welcher Einrichtung aufgenommen wird. Dieser Abgleich findet üblicherweise im April statt. Die Zusagen aller Einrichtungen gehen gleichzeitig an die Familien per E-Mail raus. Bitte kontrollieren Sie Ihren E-Mail- Posteingang regelmäßig. Eine Zusage einer Einrichtung, ist zugleich eine Absage für alle anderen Einrichtungen, in denen Sie sich angemeldet haben. Dabei versuchen wir, die Wünsche für eine bestimmte Einrichtung zu berücksichtigen.
In der Zusage per E-Mail bekommen Sie einen Termin genannt, zu dem Sie den Platz annehmen müssen. Melden Sie sich nicht innerhalb dieser Frist, wird der Platz anderweitig vergeben. Für das Vertragsgespräch wird die Leitung mit einem individuellen Terminvorschlag auf Sie zukommen.
Wenn mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind und Ihr Kind bei uns nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten Sie eine Absage. Sollten wir Sie zum Wunschtermin nicht berücksichtigen können, senden wir Ihnen eine Absage. Wenn Sie jedoch weiter auf der Warteliste bleiben wollen, können Sie uns dies mitteilen.
Weitere Fragen
Kinderkrippe
In der Regel müssen Sie mit vier bis sechs Wochen rechnen bis Ihr Kind eingewöhnt ist. Individuelle
Abweichungen nach oben oder unten sind möglich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für eine
gelingende Eingewöhnung die gleiche vertraute Bezugsperson (z.B. Mutter, Vater, Großmutter). Ihr Kind
begleiten sollte und die Rückkehr ins Berufsleben erst im Anschluss daran sinnvoll ist. Wir bitten Sie, im
eigenen Interesse dementsprechend zu planen.
Weiteres zur Eingewöhnung finden Sie unter Krippe.
Kindergarten in der Haydn Villa
Auch im Kindergarten ist eine Begleitung durch eine vertraute Bezugsperson in der ersten Zeit erforderlich.
Die meisten Kinder benötigen im Durchschnitt drei bis vier Wochen für die Eingewöhnung im Kindergarten.
Die Kinder, die aus unserer Storchennest-Krippe in den Kindergarten in der Haydn Villa wechseln, dürfen im
Juli bereits mit einer Bezugsperson aus der Krippe den Kindergarten regelmäßig besuchen. Dadurch
erleichtern wir den Kindern den Einstieg in den Kindergartenalltag. In der Regel ist dann die Eingewöhnung
sehr kurz.
Sollte Ihr Kind es bis zum Kindergarteneintritt noch nicht geschafft haben, ohne Windel zurecht zu kommen, nehmen wir es selbstverständlich trotzdem auf und begleiten es auf dem Weg zum Sauberwerden.
Ja. Unser Verpflegungskonzept ist Teil unseres pädagogischen Konzeptes. Das Mittagessen findet während der Kernzeit statt. Die Teilnahme ist daher bei uns verpflichtend und kann nicht abgewählt werden. In unseren Einrichtungen Kinderkrippe Schwabener Storchennest, Kinderkrippe Storchenwieseund im Kindergarten in der Haydn Villa haben wir seit September 2023 Vollverpflegung, das heißt Vormittagsbrotzeit, Mittagessen und Nachmittagssnack sowie Getränke sind in der Verpflegungspauschale inkludiert.
Unsere Kernzeit ist von 8.15 bis 12.15 Uhr in unseren Krippen und von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr in unserem Kindergarten. In diesem Zeitraum müssen alle Kinder anwesend sein. Wir nutzen diese Zeit für Bildungsangebote und möchten dabei nicht gestört werden. Jedem Kind soll es somit ermöglicht werden, daran teilnehmen zu können. Daraus ergibt sich eine Mindestbuchungszeit von mindestens 20 – 25 Stunden pro Woche (entspricht 4-5 Stunden pro Tag), da die Hol- und Bringzeit zwar zur Buchungszeit, jedoch nicht zur Kernzeit gehört.
In der Kinderkrippe stehen in begrenztem Umfang (3- und 4-Tagesplätze) zur Verfügung, wenn geeignete Splittingpartner gefunden werden. Die Tage werden fest zugeteilt und sind nicht frei wählbar. Im Kindergarten bieten wir keine Splittingplätze an. Sie können aber für jeden Wochentag unterschiedliche Betreuungszeiten buchen.
Mein Kind zeigt Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen oder hat eine Beeinträchtigung bzw. eine Behinderung. Kann es trotzdem in den Kindergarten gehen?
Wir arbeiten integrativ. Das heißt auch Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen sind bei uns willkommen. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall persönlich vor der Anmeldung an, damit wir gemeinsam abwägen können, ob unsere Einrichtung für Ihr Kind der passende Ort ist. Zudem ist die Anzahl der Integrativplätze aufgrund der räumlichen und personeller Gegebenheiten begrenzt.