Kinderhaus Ottenhofen
Das Kinderhaus Ottenhofen
… hat im April 2024 eröffnet.
Das Kinderhaus bietet auf zwei Etagen Betreuungsmöglichkeiten für Krippen- sowie Kindergartenkinder, also Betreuung für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt.
Helle Räume, tolle Funktionsbereiche und verspielte Elemente machen das Kinderhaus zu einem echten Wohlfühlort.
** Wir verfügen aktuell über freie Kindergartenplätze ab 2,5 Jahren. **

Kinder

Gruppen


Jacques-Yves Cousteau

TEAM
Das Kinderhaus leitet Katja Zibis. Sie hat schon Teile ihre Ausbildung bei uns im Storchennest absolviert und ist Erzieherin.
Das Team wird aus Erziehern bzw. Fachkräften, Kinderpflegern bzw. Ergänzungskräften und Erzieher-Praktikanten zusammengesetzt sein. Du bist interessiert daran, unser neues Kinderhaus mit aufzubauen? Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Betreuungszeiten
Frühdienst
7:30 Uhr bis 8:00 Uhr
Kernzeiten (keine Abholung möglich)
08:15 Uhr bis 12:15 Uhr
Schlafenszeit
12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Abholzeit
ab 14:00 Uhr
Spätdienst
aktuell bis 16:00 Uhr
(wird bei Bedarf künftig verlängert)
Monatlicher Elternbeitrag
Kinderkrippe
mehr als 20 - 25 Std. / Woche
365 €
mehr als 25 - 30 Std. / Woche
402 €
mehr als 30 - 35 Std. / Woche
442 €
mehr als 35 - 40 Std. / Woche
487 €
mehr als 40 - 45 Std. / Woche
536 €
mehr als 45 - 50 Std. / Woche
590 €
Kindergarten
mehr als 20 - 25 Std. / Woche
154 €
mehr als 25 - 30 Std. / Woche
175 €
mehr als 30 - 35 Std. / Woche
195 €
mehr als 35 - 40 Std. / Woche
198 €
mehr als 40 - 45 Std. / Woche
225 €
mehr als 45 - 50 Std. / Woche
248 €
Die Elternbeiträge sind für 12 Monate im Jahr zu entrichten.
Die Kinderkrippe "Schwabener Storchennest" wird vom Freistaat Bayern und der Gemeinde Markt Schwaben gefördert. Die Förderung ist kindbezogen und von den tatsächlichen Kosten unabhängig.
Die Elternbeiträge sind nach der gebuchten Nutzungszeit gestaffelt und bilden den zweiten Teil der Finanzierung.
Monatliche Essenspauschale:
Für alle Kinder wird eine Verpflegungspauschale für Mittagessen und Getränke in Höhe von 105,00 € monatlich (Splittingplätze anteilig) erhoben.